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Eine Holding GmbH für ETF – lohnt sich das?

  • 23 Kommentare
  • Lesezeit 12 Min.
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Chris

Dipl.-Ing., Developer, #Buy-and-Hold #ETF #Investor, Freelancer

Holding GmbH als Regenschirm

Im Folgenden habe ich mich damit beschäftigt, ob es sich lohnt, als Buy-and-Hold-Investor eine Holding GmbH aufzusetzen und für die ETF-Investitionen zu nutzen. Oft liest man im Internet von der Immobilien GmbH oder Trading GmbH für aktive Aktieninvestoren, daher wollte ich mir das Ganze auch mal für Exchange Traded Funds (ETFs) genauer ansehen.

Disclaimer
Der folgende Artikel ist nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels von mir erstellt worden. Allerdings bin ich Software-Entwickler und kein Steuerberater oder Rechtsanwalt, d.h. der Blog-Post stellt nur meine persönliche Sichtweise und meine Erkenntnisse aus meinen Recherchen auf das Thema dar.
Mein Fokus liegt auf der Vermittlung von technischem Know-How in den Programmiersprachen Python und R.

Bei Interesse solltet ihr Euch in jedem Fall fachkundige Hilfe holen.

Eine neue GmbH zu gründen ist in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern wie Estland zwar immer noch verhältnismäßig aufwändig und ziemlich un-digital, allerdings fällt dieser Schritt zum Glück nur initial an.

Der wichtigste Punkt ist, dass wenn Du ETFs oder andere Assets über eine GmbH kaufst, diese Wertpapiere nicht mehr Dir gehören, sondern der GmbH. Das ist jetzt für mich weder ein Vorteil noch ein Nachteil, es sollte Dir aber bewusst sein. Die GmbH ist ein eigenständiges Wirtschaftssubjekt und Du darfst die private und die GmbH-Sphäre keinesfalls vermischen.

Schauen wir uns im Folgenden die Vor- und Nachteile einer ETF GmbH an und ziehen abschließend ein Fazit, ob die GmbH sich für den speziellen Fall eines ETF-Investments lohnt.

Welche Vorteile bietet eine GmbH für ETF-Investments?

Der größte Vorteil ist die geringere Besteuerung von ETF in der GmbH, da die Haftungsvorteile einer GmbH in diesem Fall in der Regel keine Rolle spielen.

Ich gehe im folgenden Vergleich von meinem Beispiel-Portfolio aus, d.h. es handelt sich bei den ETFs um Aktienfonds mit mind. 51% Aktienanteil (dies ist für die steuerliche Behandlung wichtig) und wir halten weniger als 10% der Anteile an der jeweiligen Firma (was bei vermutlich allen Aktien von Dir der Fall sein dürfte). Ein guter Vergleich zwischen der Besteuerung privat und GmbH findet sich auch in diesem PDF.

Gewinne macht ein Anleger mit ETFs (siehe auch InvStG §16 Abs. 1),

  1. durch den Verkauf des ETF mit höherem Kurs als beim Kauf oder
  2. durch Dividenden, die die im ETF enthaltenen Aktien an ihre Eigentümer (also in dem Fall an den ETF) zahlen

Auf ETF-Ebene gibt es dann bekanntlich die 2 Möglichkeiten, dass der ETF die Dividenden direkt reinvestiert und damit thesauriert oder diese an die Anleger ausschüttet.

Leser Tom hat hier korrekterweise angemerkt, dass man die Begrifflichkeiten gemäß InvStG §2 Abs. 11 präzisieren muss: auf der Ebene des ETF handelt es sich um Dividenden, auf der Ebene des Anlegers aber um Ausschüttungen des ETF.

Damit gilt für die GmbH auch nicht die schlechtere (weil fehlende Teilfreistellung) Besteuerung im Fall von Dividenden, sondern die vorteilhaften Teilfreistellungen können auch für Ausschüttungen angewendet werden.

Kursgewinne und Ausschüttungen werden wie folgt besteuert:

Private ETF-Besteuerung

Kursgewinne / Ausschüttungen
steuerfrei (Teil-Freistellung)30%
Steuer26,375% (Abgeltungssteuer und Soli)
Ergebnis18,463%

Hinweis: zur besseren Vergleichbarkeit sind die Berechnungen ohne Kirchensteuer.

ETF-Besteuerung in der GmbH

Für den Vergleich nehme ich pauschal 15% Körperschaftssteuer (KSt) und 15% Gewerbesteuer (GSt) an. Die Gewerbesteuer ist abhängig von der Gemeinde, in der die GmbH gemeldet ist.

Kursgewinne / Ausschüttungen
steuerfrei (Teil-Freistellung)80% (KSt), 40% (GSt)
Steuer15,825% (KSt + Soli) + 15% (GSt)
Ergebnis12,165%

Im Ergebnis erhält man im GmbH-Mantel einen Steuervorteil von ca. 6 Prozentpunkten auf die Kursgewinne und Ausschüttungen. Dies entspricht einer Verbesserung im Vergleich zur privaten Ebene von ca. 33%.

Optimieren ließe sich das Ganze einfach noch etwas weiter, wenn man den Gewerbesitz der GmbH in eine Gemeinde mit einem niedrigen Hebesatz verlegt und so die Gewerbesteuer von durchschnittlich 15% z.B. auf 10% reduzieren, so dass man im besten Fall auf einen Steuervorteil von ca. 9 Prozentpunkten oder 50% kommt.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Erben sehr einfach über einen Verkauf oder eine Schenkung von GmbH-Anteilen an Deinen Investments beteiligt werden können. Allerdings ist dies auch – etwas umständlicher – über Schenkung und Übertragung von ETFs direkt möglich. In beiden Fällen müssen natürlich die entsprechenden Freibeträge berücksichtigt werden.

Ausgaben in die GmbH verlagern

Ein weiterer großer Vorteil der GmbH ist, dass alle Kosten im Zusammenhang mit den Investments abziehbar sind. D.h. Ausgaben wie beispielsweise Fachbücher, Fahrtkosten, Internet, Telefon, etc. können von den Gewinnen aus den ETF abgezogen werden und erst darauf wird die Steuer berechnet.

In der Realität ist es für mich allerdings fraglich, wie gewichtig dieses Argument wirklich ist. Zum einen dürfte die Höhe dieser Ausgaben im Vergleich zu den Investmenterträgen relativ gering sein. Gerade als Buy-and-Hold ETF-Investor bin ich nicht ständig auf irgendwelchen Veranstaltungen, benötige teure Investmentratgeber oder kostenpflichtige Börsenbriefe.

Laptop, Internet, Handy, Dienstfahrrad oder KFZ können aber natürlich Sinn machen, sofern diese noch nicht über eine andere Selbstständigkeit oder im Rahmen der Werbungskosten abgesetzt werden.

Was sind die Nachteile eines ETF-Investments in einer GmbH?

1. Inflexibilität

Wenn Du als Buy-and-Hold-Anleger in ETFs auf GmbH-Ebene investierst, gibt es für mich einen großen Nachteil: die Inflexibilität.
Hast Du Dich einmal für diesen Weg entschieden, gibt es kein Zurück mehr und Du musst das idealerweise bis an Dein Lebensende durchziehen. Natürlich zwingt Dich niemand dazu und Du kannst die Holding GmbH für ETF auch wieder auflösen, wenn sie sich nicht mehr lohnt, allerdings musst Du in diesem Fall alle Deine Assets, d.h. im Speziellen die ETFs, veräußern und damit zu dem Zeitpunkt versteuern. Dies versucht man als passiver Investor ja gerade zu vermeiden bzw. so lange wie irgendwie möglich herauszuzögern, wenn die progressive Einkommensteuer deutlich geringer ist und das Teileinkünfteverfahren Sinn macht.

Ein weiterer Punkt, in dem die Holding-Struktur unflexibel ist, bezieht sich darauf, falls Du planst später auszuwandern: in diesem Fall wird für alle privat gehaltenen GmbH-Anteile eine sogenannte Wegzugssteuer fällig. Dadurch wird in dem Moment Deine GmbH zum Verkehrswert bewertet und kann eine nicht unerhebliche Steuerzahlung auslösen.

2. Kosten

Selbstverständlich verursacht das Betreiben einer GmbH Kosten in Form von initialen Setup-Kosten sowie laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss, Veröffentlichungen, IHK, LEI-Nummer, Depot, usw. Der Vorteil ist, dass Du diese Kosten alle absetzen kannst (siehe oben, was privat nicht möglich wäre, da alles pauschal mit der Abgeltungssteuer beglichen ist).
Es gibt einige interessante Blogs, die aufzeigen, wie man den Kostenapparat der Holding GmbH relativ schlank halten kann, indem man möglichst viel selbst macht. Und natürlich hat man auch den Vorteil, dass bei ETF-Investments nicht sehr viele Buchungen entstehen.
Allerdings würde ich realistischerweise und ohne eigene Buchhaltungskenntnisse nicht davon ausgehen, eine GmbH mit dreistelligen laufenden Kosten im Jahr zu betreiben. Und aufgrund der hoffentlich größer werdenden Bilanzsumme in Folge Deiner Investitionen, können schnell mehrere tausend Euro Kosten pro Jahr auflaufen.

Auch das Thema Kosten für Gewerbesitz sollte nicht vernachlässigt werden, da es in vielen Fällen nicht sinnvoll ist, die GmbH auf Deine private Adresse zu melden.

3. Viele Parameter

Wenn Du anfängst für Dich durchzurechnen, ob sich die Holding GmbH für ETF-Investments lohnt, wirst Du sehr schnell feststellen, dass es sehr viele variable Parameter gibt, u.a.

  1. laufende Kosten
  2. Einkommen und zukünftige Gewinnausschüttungen
  3. Private Lebenshaltungskosten
  4. Steuerliche Rahmenbedingungen (Steuersätze, Steuergesetze, Hebesätze, Freistellungen, etc.)
  5. Private Lebensplanung

Insbesondere musst Du diese Parameter für eine sehr lange Zeit in die Zukunft abschätzen, was natürlich dementsprechend schwierig ist.

Ausnahme: Holding GmbH

Die Vorteile einer GmbH bisher konnten Dich noch nicht richtig überzeugen? Richtig, mich auch nicht. Wir haben gesehen, dass es sich in der Regel lohnt, die ETF im Privatvermögen zu halten, da es in der GmbH keine signifikanten Vorteile gibt und die Nachteile eher überwiegen.
Insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass sich der Steuervorteil ja nur ergibt, wenn das Kapital zum Investieren in der GmbH vorhanden ist. Doch wie soll es dahin kommen?

Hier kommt die sogenannte Holding GmbH oder auch „Spardosen GmbH“ ins Spiel, um Gewinne aus anderen, operativen GmbHs in Deine Holding zu transferieren. Lohnt es sich dort in der Holding GmbH dann, das Geld in ETF anzulegen?
Prinzipiell setzt dies natürlich voraus, dass Du eine operative GmbH hast bzw. planst, d.h. Du bist Unternehmer.

Im Wesentlichen geht es also darum, woher das Geld kommt, dass Du zum Investieren auf GmbH-Ebene verwendest: kommt es aus bereits versteuertem Privatvermögen, das Du z.B. per Darlehen in Deine GmbH einbringst, sind die Vorteile einer GmbH gering. Werden Gewinne aus operativen GmbHs genutzt, kann die Sache anders aussehen. Schauen wir uns das genauer an.

Was ist eine Holding-Struktur?

Eine sehr gute Erklärung zum Aufbau und der Funktionsweise von Holding-Strukturen findest du hier.

Natürlich könntest Du Deine Investments auch direkt in der operativen GmbH tätigen. Allerdings sprechen hierfür aus meiner Sicht mehrere Faktoren dagegegen:

  1. Das Haftungs- und Insolvenzrisiko bei Deiner operativen Tätigkeit ist in der Regel nicht zu vernachlässigen. Im Insolvenzfall werden sich die Gläubiger daher auch an den ETF-Investments der GmbH bedienen, so dass diese dann weg sein können.
  2. Bist Du nicht alleiniger Gesellschafter der operativen GmbH musst Du Deine “Spardose” mit Deinen Geschäftspartnern teilen. Allerdings verändern sich die individuellen Investmentpläne im Laufe der Zeit und vielleicht seid ihr Euch nicht mehr einig. Insbesondere da es sich um Buy-and-Hold-ETF-Investments für sehr lange Fristen handelt ist dieses Risiko nicht zu vernachlässigen und ihr solltet besser jeder separat investieren. Auch der Erbfall ist in diesen Konstellationen sehr komplex.
  3. Sollen weitere Gesellschafter aufgenommen werden oder die operative GmbH verkauft werden, sind die Investments ebenfalls weg.

Sinn macht eine Holding-Struktur aus meiner Sicht vor allem dann, wenn man die Gewinne eben nicht an Dich als Privatperson ausschüttet, sondern diese auf Ebene der Holding GmbH weiter investiert. In meinem Berechnungsbeispiel hier soll es daher um die Frage gehen, ob es Sinn macht, diese Gewinne auf GmbH-Ebene in ETFs zu investieren und welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben.

Unbedingte Voraussetzung für eine Holding GmbH ist aus meiner Sicht, dass Du

  1. Deine aktuellen und zukünftigen Lebenshaltungskosten kennst und diese deutlich geringer sind als Deine Einnahmen und
  2. Du mindestens 10 Jahre in die Zukunft planst und absehen kannst, welche größeren Ausgaben und Investitionen (Haus, Erbe, etc.) auf Dich zukommen.

Die zusätzlichen Vorteile der Holding GmbH

Der große Vorteil der Holding-Struktur im Vergleich zur Ausschüttung als Privatmensch ist, dass Du Gewinne aus Beteiligungen an Unternehmen mit mehr als 15% Anteilen mit nur ca. 1,5% versteuern musst. Im Vergleich dazu musst Du für Gewinne aus Deiner operativen GmbH als Privatperson fast 30% Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern. Somit ist dies natürlich ein extremer Vorteil, der abzüglich der Kosten in ca. 20% mehr investierbares Kapital resultiert – Jahr für Jahr!
Betrachtet auf sehr lange Zeiträume als Buy-and-Hold-Investor ist das natürlich eine ganze Menge Holz.

Weitere Vorteile ergeben sich beim Verkauf von Anteilen an operativen GmbHs, da auch diese nur sehr gering besteuert werden.

Auch kann mit einer GmbH die Einkommensteuer-Progression sehr sinnvoll genutzt werden, um Einnahmen auf privater Ebene möglichst weit in die Zukunft zu verschieben und das Einkommen so zu kontrollieren, dass man unterhalb des Grenzsteuersatzes von 42% bleibt.

Lohnt sich eine Holding GmbH für ETF?

Rein für ETF-Investments lohnt es sich aus meiner Sicht allerdings nicht, eine (Holding) GmbH zu gründen. Dafür sind der Gründungsaufwand und die laufenden Kosten zu hoch und die Steuervorteile für ETFs im GmbH-Mantel zu niedrig.

Spannender wird es, wenn man das in ETFs zu investierende Kapital nicht über Darlehen aus dem Privatvermögen, sondern zum Beispiel durch eine Gewinnausschüttung aus einer oder mehreren operativen GmbHs erhält und dafür eine Holding-Struktur nutzt. In diesem Fall kann man den Steuerstundungseffekt nutzen und hat insgesamt mehr Kapital zur Investition zur Verfügung. Auf der anderen Seite wird dieses Kapital aber jedes Jahr auch von höheren Kosten für den Unterhalt der GmbHs aufgefressen.

Wie man sieht, es kommt also darauf an. Es ist eine Einzelfallentscheidung und ihr müsst es für Euch selbst durchrechnen und vor allem zusätzlich auf Euer Bauchgefühl hören.
Dazu können folgende Fragen helfen:

  • Woher kommen meine Einnahmen (Arbeitnehmer, Selbstständig, etc.)?
  • Wie investiere ich das Geld?
  • Ist mir die Steuerersparnis den Aufwand wert?
  • Ist es für mich OK, wenn ich die Anteile an den ETFs nur mittelbar (über meine GmbH) halte?
  • Wie sieht meine Planung für die nächsten Jahr(zehnt)e aus?

In jedem Fall ist es aber eine nicht triviale Angelegenheit, die verschiedenen Szenarien zu berechnen (ETF in GmbH vs. in Privatvermögen) und viele Steuerberater kennen sich in dieser Materie leider wenig aus. Außerdem existieren in der Monte Carlo Simulation sehr viele Variablen.

Insgesamt muss man aber auch für diese Fälle – wie vermutlich bei den allermeisten Investments – sagen, dass es sich ex ante nicht bestimmen lässt, ob die Holding GmbH für ETF sich wirklich lohnt.
Bei allen positiven Berichten im Internet (man findet so gut wie keine negativen Erfahrungsberichte) darf man außerdem nicht vergessen, dass an dem Konstrukt Steuerberater und Rechtsanwälte natürlich auch verdienen. D.h. sie haben ein Interesse, die Holding-Struktur möglichst positiv darzustellen.

Ich für meinen Teil habe mich entschieden, es daher mit dem KISS-Prinzip aus der Software-Entwicklung zu halten und auf die Holding GmbH für ETFs zu verzichten: “Keep It Simple Stupid”

Meine Berechnungen habe ich in folgendem Sheet zusammengefasst. Bitte beachte, dass diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und mit einigen Vereinfachungen arbeitet. Für das Nachrechnen der hier im Artikel vorgestellten These sollte es sich aber sehr gut eignen.

Disclaimer: Meine kostenlosen und freien Recherchen stellen meine persönliche Meinung dar und sind in keinster Weise eine Anlageempfehlung. Sie werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, aber sie können trotzdem ganz oder teilweise falsch sein. Daher übernehme ich keinerlei Haftung für Anlageentscheidungen, die auf Basis der hier vermittelten Informationen getroffen werden. Des Weiteren erhebt diese Website keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
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23 Gedanken zu „Eine Holding GmbH für ETF – lohnt sich das?“

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    Ich habe es jetzt auch mal durchgerechnet. Ich besitze bereits ein Holding, aber es rechnet sich eigentlich nie, dass ich ja bereits 1,5% pauschal für den Geldtransfer in die Holding abziehen kann. Den Differenzbetrag vom Anlagebetrag gut 36% x Zins fressen dann auch noch die Körperschaft, Gewerbesteuer, Soli, Kapitalertragssteuer, Soli auf. Unterm Strich bleiben immer die Kosten vom Geldtransfer übrig. Risiko: Wegzugbesteuerung. Vorteil: Geld liegt woanders und es gibt einen gewissen Schutz bei Insolvenz der operativen GmbH. Am Tagesende eine Versicherung. Und man kann das Geld kurzfristig anlegen und muss es nicht ausschütten und wieder als Darlehen in die GmbH geben, wenn man doch investieren will.

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      Hi Marcus,

      kannst du deine Gedanken weiter ausführen.
      Insbesondere was meinst du mit dem Differenzbetrag vom Anlagebetrag mit 36%? Und was wäre bessere Strukturen aus deiner Sicht (Lösung)?

      Ich selbst habe eine Holding, daher würde mich hier ein Meinungsaustausch sehr freuen.
      Tatsächlich sehe ich den Punkt des Transfers von der operativen Ges. in die Holding auch nicht immer für Sinnvoll, wegen den 1,5% (In meinem Fall unter 1,5% da Gewerbesteuer 250%).
      Selbst handeln wir Einzelaktien, daher über unsere operative Ges., um die 1,5% „zu sparen“. Einzelaktien traden wir allerdings auch im frequentierten Bereich. Langfristigeren Investments tätigen wir dann über die Holding, nach Ausschüttung.

      Die Frage ist ja immer auch warum die Holding vorhanden ist, in meinem Fall ist der Case die operative Ges. ebenfalls mit den 1,5% veräußern zu können, das größte Argument der Holding.
      Gefolgt von dem Thema in der Holding Buy&Hold Immobilien, durch Gewerbesteuerkürzung und damit 15,825% Besteuerung zu halten.
      Das Thema „Versicherung“ ist bei mir persönlich deutlich untergeordneter Natur.

      Liebe Grüße aus NRW!

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    Hallo Chris,

    ich fand diesen Blogpost super, denn die meisten anderen Ressourcen zu dem Thema gehen nicht im selben Detail auf das Thema ein. z.B. findet man viele Seiten, wo einfach pauschal steht „Gewinne auf ETF werden mit 12,46% in einer GmbH versteuert“ – aber es wird nicht hergeleitet, wie diese 12,46% zustande kommen.
    Durch diesen Blogpost verstehe ich das jetzt!

    Ich habe zu dem von dir bereitgestellten Google Sheet ein paar Fragen, die meiner persönlichen „Aufschlauung“ dienen 😉
    Vielleicht findest du ja in einer ruhigen Minute Zeit, diese zu beantworten:

    Gilt für Fall a) und b):
    Ab dem Beginn der Entnahme (Jahr 11) wird die „ETF-Rendite kumuliert“ konstant gehalten, obwohl der ETF weiter Rendite abwirft. Ist das der Einfachheit halber so gestaltet? Korrekt wäre eigentlich, wenn die ETF-Rendite kumuliert weiter berechnet wird, oder?

    Zu Fall b) PRIVAT:
    – Zur Berechnung der Steuer für Gewinne aus ETF (Zeile 29) wird das Teileinkünfteverfahren (Parameter!$B$15) verwendet.
    Das ist so nicht korrekt, oder? Hier müsste m.E. die Abgeltungssteuer (Parameter!$B$14) verwendet werden. Eine Volltextsuche (Strg+H incl. Formulas) ergibt, dass Parameter!$B$14 nirgendwo verwendet wird.

    – Zur Berechnung der Steuern auf Gewinnausschüttungen der GmbH wird die Abgeltungssteuer verwendet. Das ist nicht falsch, aber in der Regel ist hier nach meinem Wissen das Teileinkünfteverfahren (insbesondere bei niedrigem Grenzsteuersatz) vorteilhafter (Parameter!$B$15) . Wurde hier bewusst auf das TEV verzichtet oder hat das keine besondere Bewandnis?

    – Für die Zeile 27 „ETF-Verkauf“ wird folgendes addiert:
    Lebenshaltungskosten
    ETF-Gewinne
    Steuern auf ETF-Gewinne
    Wieso werden hier die ETF-Gewinne hinzuaddiert? Da Zeile 27 in Zeile 30 vom investierten Vermögen abgezogen wird, werden hier Jahr für Jahr mehr Geldwerte aus dem ETF entnommen, als eigentlich zur Deckung der Lebenshaltungskosten nötig wären, oder? Für die Deckung der Lebenshaltungskosten sollte es genügen, wie bei der Berechnung in der Holding, die „Lebenshaltungskosten“ plus die „Steuern auf ETF-Gewinne“ zu entnehmen, oder übersehe ich etwas?

    Danke für deine Zeit und deinen lehrreichen Blog.

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    Vielen Dank für den Bericht. Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass die Besteuerung in der Holding mit 1,5% nur für reine Aktien gilt. Für Aktien ETF aber 12,165% anfallen?

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      Hi Muli,

      danke für Deinen Kommentar.

      Aus meiner Sicht richtig, aber die 12,x% sind aufgrund der Gewerbesteuer noch abhängig von der jeweiligen Gemeinde, wo Deine GmbH gemeldet ist.

      Viele Grüße,
      Chris

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    Super Beitrag, auch mit den ganzen Verlinkungen. (Wir sind eindeutig auch auf den gleichen Seiten unterwegs :D)
    Ich befinde mich genau auf dieser Ebene der Entscheidung, und dein Beitrag hat mir gut weitergeholfen! Danke für deine Zeit und den Beitrag!
    Insbesondere da ich auch ein Fan von KISS-Modellen bin 😀

    Ich persönlich habe mich für die GmbH entschieden, weil (individuelle Ausgangslage) ich eine operative Kap.Ges. habe, die an die Holding ausschüttet (ESt. wären 45%) und insbesondere dieser Umstand dazu beiträgt, nicht weiter auf privater Ebene auszuschütten, sondern das Geld nach Besteuerung der operativen (in meinem Fall ca. 25% ((Gewerbesteuer Leverkusen Hebesatz 250%)) und Holdinggesellschaft (+ rd. 1,5%) zu lassen und dort weiter zu investieren.
    Wohl wissend wie bereits in den Kommentaren notiert, dass es sicher eher um eine SteuerVERSCHIEBUNG handelt, um es irgendwann mal auf privater Ebene zu erhalten.

    Freue mich auf weiteren Austausch!
    Beste Grüße aus Berg. Gladbach!

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    Super Beitrag, auch mit den ganzen Verlinkungen. (Wir sind eindeutig auch auf den gleichen Seiten unterwegs :D)
    Ich befinde mich genau auf dieser Überlegungsebene, und dein Beitrag hat mir gut weitergeholfen! Danke für deine Zeit und den Beitrag!
    Insbesondere da ich auch ein Fan von KISS-Modellen bin 😀

    Ich persönlich habe mich für die GmbH entschieden, wiel (individuelle Ausgangslage) ich eine operative Kap.Ges. habe, die an die Holding ausschüttet (ESt. wären 45%) und insbesondere dieser Umstand dazubetitägt, nicht weiter auf privater Ebene auszuschütten sondern das Geld nach Besteuerung der operativen (in meinem Fall ca. 25% ((Gewerbesteuer Leverkusen Hebesatz 250%)) und Holding Gesellschaft (+ rd. 1,5%) zu lassen und dort weiter zuinvestieren.
    Wohlwissend wie bereits in den Kommentaren notiert, dass es sicher eher um eine SteuerVERSCHIEBUNG handelt, um es irgenwann mal auf Privater Ebene zu erhalten.

    Freue mich auf weiteren Austasuch!
    Beste Grüße aus Berg. Gladbach!

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    Hallo Chris,

    ich möchte mich herzlich für Deinen tollen Beitrag bedanken. Eine sehr gelungene und sachliche Darstellung der Vor- und Nachteile der vermögensverwaltenden GmbH im Hinblick auf die Besteuerung von Kapitalerträgen. Eine derartige Sachlichkeit vermisse ich bei vielen Autoren zu diesem Thema. Sehr gelungen! Danke!

    VG, Ferdinand

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    Ich habe eine GmbH, die ein ETF-Vermögen von ca. 5 Millionen Euro hat. Die ETFs sind allesamt thesaurierend.

    Derzeit hat die GmbH ihren Sitz in einer Gegend mit hohen Gewerbesteuern.

    Würde es sich lohnen, die GmbH umzuziehen in eine Gegend mit niedrigerer Gewerbesteuer, oder kommt das – aufgrund der thesaurierenden Eigenschaft der ETFs – erst zum Tragen, wenn ich die ETFs irgendwann einmal verkaufe (was noch 20-30 Jahre dauern könnte)?

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      Servus Martin,

      Wow, da hast Du ja schon eine nette Summe zusammen, Glückwunsch!

      Vorab wie schon im Artikel angemerkt:
      das ist natürlich keine Anlageberatung und ich bin auch kein Steuerberater, sondern das ist nur meine persönliche Meinung. Im Zweifel solltest Du Dir auf jeden Fall – insbesondere bei diesen Summen – professionellen Rat holen.

      Meines Wissens hat die Gewerbesteuer in Deinem Fall, d.h. bis es zum Verkauf kommt, vor allem auf die Vorabpauschale einen entsprechenden Einfluss und hier kann sich Optimierungspotential ergeben.

      Du wirst ja bereits mit diversen Rechnern im Internet etwas gespielt haben, z.B. dem von Finanzfluss.
      Überschlagsweise bei angenommener Wertentwicklung von 4% ergibt sich für 2023 eine Vorabpauschale von ca. 60k €, davon sind in der GmbH 40% Gwst-frei, d.h. bei angenommener Gwst-Optimierung von 5% ergäbe sich ein monetärer Vorteil von 1,2k für 2023 (ohne Gewähr).

      Das Ganze ist natürlich stark abhängig von der Höhe der Vorabpauschale, d.h. insbesondere vom Basiszins sowie von der Wertentwicklung Deines Portfolios.

      Vielleicht hilft Dir das als Gedankenanstoß weiter.

      Viele Grüße,
      Chris

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    Hi Chris, du schreibst unter „Die zusätzlichen Vorteile der Holding GmbH“, dass hier nur 1,5% statt der üblichen (15% KSt und ca. 15% GewSt) im Holding Konstrukt anfallen würden. Das ist leider ein Fehler den sehr viele machen und Falsch. Zwar ist korrekt, dass auf der Holding-Ebene Dividenen aus einer operativen GmbH „nur“ nochmal mit 1,5% versteuert werden (§8b KStG), allerdings sind diese auf der Ebene der operativen Gesellschaft bereits mit den 30% versteuert worden (da operativer Gewinn). Ergo gibt es in der Gesamtschau KEINEN Steuervorteil, im Gegenteil es fallen zusätzlich zu den ca. 30% Steuern (operative Gesellschaft), die von dir besagten 1,5% (Holding) an.

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      Hi Rob,

      vielen Dank für Dein Feedback und dass Du meinen Beitrag kritisch hinterfragst.

      Dein Punkt ist richtig, allerdings habe ich an dieser Stelle den Fall „Ausschüttung aus meiner operativen GmbH und anschließende private ETF-Investition“ verglichen mit „Ausschüttung aus meiner operativen GmbH an Holding und ETF-Investition auf Holding-Ebene“. D.h. in beiden Fällen bleibt die ursprüngliche Versteuerung der Gewinne auf der operativen GmbH-Ebene gleich und kann somit vernachlässigt werden.

      Ich habe versucht, den Artikel diesbezüglich noch etwas klarer zu formulieren. Ich hoffe, das ist mir gelungen.
      Gib mir gerne dazu noch einmal Feedback, wenn Du möchtest.

      Viele Grüße,
      Chris

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    Leider wird bei dem steuerlichen Vergleich außer Acht gelassen, dass ich die Gewinne ja auch irgendwann wieder aus der GmbH rausbekommen muss. Hier fällt wiederum Steuer an, wenn Entnahmen getätigt werden. Damit dürfte doch der anfängliche Steuervorteil wieder zunichte sein.

    Was auch zu einem falschen Bild führt: Bei einer vermögensverwaltenden GmbH fällt keine Gewerbesteuer an.

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      Hi Richard,

      vielen Dank für Deinen Kommentar und dein Feedback!

      Zu Deinen beiden Punkten:
      1. Natürlich, das Holding-Konstrukt lohnt sich ja gerade nur, wenn man die Gewinne/Investments im GmbH-Mantel tätigt, möglichst lange dort belässt und anschließend in der Entsparphase mit einer maximal niedrigen Steuerbelastung sukzessive herausholt (Darlehen, Gehälter, etc.). Die Entnahmephase war allerdings nicht Teil des Artikels, da es hierfür sehr viele Möglichkeiten gibt. Mir ging es primär um die Rentabilität der ETF-Investments auf GmbH-Ebene.
      2. „Bei einer vermögensverwaltenden GmbH fällt keine Gewerbesteuer an.“ -> nach meinen Informationen stimmt das nicht (siehe z.B. Welche Spezialformen der vermögensverwaltenden GmbH gibt es?). Hast Du hier andere Quellen?

      Viele Grüße & ein frohes Weihnachtsfest,
      Chris

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      Hi Oliver,

      sorry für die späte Antwort. Gerne ich stelle meine Berechnungen in einem Sheet im Artikel zur Verfügung.
      Ich werde allerdings erst Anfang des Neuen Jahres dazu kommen, sorry!

      Viele Grüße,
      Chris

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        Hallo Chris,
        vielen Dank für Deinen sehr interessanten Beitrag. Könntest du mir deine Berechnung zu ETFs und Holding GmbH auch bitte zukommen lassen.

        Wenn ich dazu dann Anregungen hätte würde ich sie dir mitteilen.

        Vielen Dank,
        Eberhard

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    Hi ty,

    vielen Dank für Deinen Kommentar!

    Ob jetzt allerdings die Inanspruchnahme von wie auch immer gearteten Fördermitteln für diesen Zweck sinnvoll und moralisch richtig ist, muss natürlich jeder selbst beurteilen.

    Viele Grüße,
    Chris

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    Danke für den hilfreichen Artikel. Ich habe mich für die Holding Struktur entschieden und im Frühjahr vier UGs gegründet, die sich vom Zweck ergänzen. Die drei operativen atypisch stillen UGs nutze ich nun für mit 80% bezuschussten Investments. Die jährlichen Kosten pro Gesellschaft sind derzeit begrenzt auf ihk und Bundesanzeiger. Allein für die Inanspruchnahme von Fördermitteln kann sich der Aufwand lohnen. Die kleinen Steuervorteile sind ein Bonus.

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