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Wie auch für alle anderen Einnahmen wie Einkünfte als Arbeitnehmer oder aus selbstständiger Arbeit möchte der Staat auch von Deinen Gewinnen am Aktienmarkt einen Teil haben. Im Gegensatz zu Arbeitseinkünften, die dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen, werden Gewinne aus Aktiengeschäften aktuell pauschal im Rahmen der Kapitalertragssteuer (umgangssprachlich auch Abgeltungssteuer) mit 25% exkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer veranschlagt. Dies hat den Vorteil, dass mit der Höhe der Gewinne nicht auch der Steuersatz steigt und wir somit die Steuern auf ETF über verschiedene Kniffe optimieren können.
Wie sich allgemein die Steuerlast auf die Gesellschaft und auf verschiedene Kohorten innerhalb der Gesellschaft verteilt, hat der IW Köln in einer sehr schön aufbereiteten, interaktiven Grafik veranschaulicht.
In verschiedenen Blog-Beiträgen möchte ich unterschiedliche Szenarien untersuchen, wie man die Steuern mit ETF optimieren und steuern kann.