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bAV oder ETF-Sparplan für die eigene GmbH

  • 15 Kommentare
  • Lesezeit 9 Min.
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Chris

Dipl.-Ing., Developer, #Buy-and-Hold #ETF #Investor, Freelancer

Altersvorsorge und Rente

Nachdem ich mir in einem der letzten Beiträge angeschaut habe, ob sich eine GmbH für das Investieren in ETF lohnt, steht diesmal die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH auf dem Prüfstand. Diese möchte ich mit einem simplen ETF-Sparplan vergleichen.

Hinweis: Im Folgenden gehe ich von einem Gesellschafter-Geschäftsführer aus, der neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer eine beherrschende Stellung als Gesellschafter innerhalb der GmbH inne hat, so dass die Tätigkeit sozialversicherungsfrei ist.

bAV als Geschäftsführer im Gegensatz zum Arbeitnehmer

Im Netz gibt es bereits einige gut aufbereitete Analysen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und ob und wann sich diese lohnt. Allerdings sind diese in nahezu allen Fällen aus der Sicht eines Arbeitnehmers geschrieben. Für meine eigene GmbH, in der ich Gesellschafter und gleichzeitig auch Geschäftsführer bin, sieht die Rechnung allerdings etwas anders aus. Schließlich erhalte ich hier ja keine Zulagen von meinem Chef (denn der bin ja ich selbst), sondern die in der GmbH verdienten Geldeinheiten kann ich mir entweder als Gehalt oder Dividende ausbezahlen oder diese in der GmbH für meine Altersvorsorge nutzen.

bAV-Möglichkeiten als Geschäftsführer

Im Gegensatz zum Arbeitnehmer hat der Geschäftsführer einer GmbH mehrere Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen. Da es bereits etliche gute Artikel zu diesem Thema gibt und ich kein Rechtsanwalt oder Steuerberater bin, fasse ich diese 5 Möglichkeiten hier nur der Übersichtlichkeit halber zusammen:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionsfond
  3. Pensionskasse
  4. Unterstützungskasse
  5. Direktzusage

Die bAV-Direktversicherung

Im Rahmen dieses Artikels soll es jetzt um Variante 1 gehen, d.h. die bAV-Direktversicherung.
Bei dieser Variante wird – entweder im Rahmen einer Entgeltumwandlung oder Arbeitgeber-finanziert – über einen Versicherungsmantel die Vorsorge für den Geschäftsführer abgesichert. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall die GmbH, die die Versicherung für den Geschäftsführer als begünstigte Person abschließt.

Der Vorteil für die GmbH ist, dass sich dieses Konstrukt nicht negativ auf die Bilanz auswirkt und keine Rückstellungen gebildet werden müssen. Bis zu einem Betrag von aktuell 568,- € pro Monat kann steuerfrei in die eigene Altersvorsorge einbezahlt werden.

Vor- und Nachteile der bAV gegenüber einem privaten ETF-Sparplan

Im Folgenden möchte ich die Vor- und Nachteile gegenüber einem simplen ETF-Sparplan auf privater Ebene (d.h. aus dem bereits versteuerten Netto) untersuchen. Einige Punkte haben wir auch bereits bei meiner Analyse der Rürup-Versicherung gesehen.

bAVETF-Sparplan
monatlicher Sparbetragmax. 568,- €, vor Steuernbeliebig, nach Steuern
Besteuerungin der Auszahlungsphase mit pers. EkSt.-Satz + Krankenkassenbeiträge (wenn GKV)Gewinne bei Verkauf mit Abgeltungssteuer, lfd. Vorabpauschale
Kündigunglebenslanger Vertrag, nur Beitragsfreistellung möglichETF-Verkauf jederzeit möglich
frühestmöglicher Rentenbezug62 Jahre + i.d.R. Mindestvertragslaufzeitjederzeit durch ETF-Verkauf
Effektiv-Kosten (Durchschnitt)ca. 0,6 – 2 % (abhängig von der Versicherung und Fondsauswahl)ca. 0,2 – 0,5 % (abhängig von Fondsauswahl)
Insolvenzsicher
Vererbung/Schenkungin gewissen Grenzen mit zusätzlichen Kosten möglichjederzeit möglich
Vergleich bAV und ETF-Sparplan

Viele von diesen Punkten muss jeder für sich selbst einschätzen. Inwieweit z.B. ein lebenslanger Vertrag eher eine Belastung ist oder wie häufig man vorhat den Job zu wechseln und ggfs. wieder einen neuen Vertrag (mit Abschlusskosten) abschließen muss.

Ein wesentlicher Punkt, den auch ich anfangs übersehen habe, ist aber das Thema Steuern. Man lässt sich sehr schnell – wie übrigens auch bei der Rürup-Versicherung – von dem Argument der Steuerersparnis ködern. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich dies allerdings als nicht haltbar, wie ich im Folgenden nachrechnen möchte.

Der „Steuertrick“ der betrieblichen Altersvorsorge

Das Verkaufsargument für die bAV für einen GGF lautet in der Regel so:

Wenn Du 100 € in die bAV brutto einzahlst, bekommst Du gegenüber einer privaten Vorsorge 50,- € geschenkt, die Du sonst für Steuern aufwenden würdest.

Sehen wir uns das genauer an. Wenn meine GmbH nach Abzug der Gehälter und aller sonstigen Ausgaben einen fiktiven Umsatz von 100 Geldeinheiten macht, dann kann ich diese entweder als Gewinn ausschütten oder für meine Altersvorsorge verwenden. Im ersten Fall werden ca. 30 % Körperschafts- und Gewerbesteuer fällig (abhängig vom Firmensitz) plus zusätzlich Kapitalertragssteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (kurz Soli). Wir rechnen hier überschlagsweise mit 28%.

Damit bleibt summa summarum folgende Summe als ausgeschütteter Gewinn bei mir übrig:

100 * (1 - 30 %) * (1 - 28 %) = 50,4 Geldeinheiten

D.h. im Umkehrschluss, wir haben knapp 50% an Steuern bezahlt, bis das verdiente Geld in der GmbH bei mir privat ankommt.

Hier setzt nun die bAV an und ermöglicht es, aus dem Brutto für die Altersvorsorge zu sparen. D.h. von meinen 100 verdienten Geldeinheiten kann ich den Betrag für die Altersvorsorge abziehen und „spare“ somit 50 % Steuern. (Das ist jetzt etwas vereinfacht ausgedrückt, da wie Peter in den Kommentaren richtig angemerkt hat, die bAV zusammen mit dem Gehalt abgerechnet wird und als Betriebsausgabe zählt, das Ergebnis ist aber dasselbe). Klingt soweit erst einmal gut!

Der Hammer kommt allerdings in der Entsparphase, über die dann nicht mehr so gerne geredet wird. Hier habe ich in der Regel 2 Möglichkeiten:

  1. Kapitalbezug, d.h. ich lasse mir das bis dahin angesparte Kapital auf einmal ausbezahlen
  2. lebenslange Rente

Sehen wir uns die Möglichkeit 1 genauer an. Als freiheitsliebende Menschen, möchten wir natürlich so früh wie möglich aus dem Vertrag raus und dann flexibel mit dem Kapital agieren können.

Wir gehen für den Vergleich mit einem privaten ETF-Sparplan von folgenden Parametern aus:

  • bAV ohne Beitragsgarantie
  • 5 % reale Aktienmarktrendite
  • 30 Jahre Laufzeit
  • freiwillig gesetzlich krankenversichert
  • ETFs mit >= 51% Aktienquote
  • Vorabpauschale = 0 €

Wie man leicht nachrechnen kann, ergibt sich für den mit der bAV maximal möglichen Sparbetrag von 568,- € p.M. nach 30 Jahren am Aktienmarkt ein Betrag von ca. 465.000 €. Gehen wir davon aus, dass wir im privaten ETF-Sparplan aufgrund der Steuer nur die Hälfte sparen können, ergibt sich ein Betrag von ca. 232.000 € nach den 30 Jahren Laufzeit.

Für beide Fälle wurde vereinfachend angenommen, dass die Renditen am Aktienmarkt konstant sind, was sie natürlich nicht sind. Weitere Details habe ich auch in meinem Artikel zur Portfolio-Simulation erläutert.

Möchte ich mir jetzt mein Kapital am Beginn von Jahr 31 aus meiner bAV ausbezahlen lassen, werden hierauf gemäß EkSt.-Tabelle stattliche 202.428,12 € fällig. D.h. nach Abzug der Steuern bleibt mir noch ein Betrag von ca. 263.000 € übrig.
Das ist aber noch nicht alles! Ist man jetzt (freiwillig) gesetzlich krankenversichert, werden hierauf noch Beiträge für die Krankenkasse- und Pflegeversicherung fällig. Hierzu wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate gestreckt. Der Freibetrag (aktuell 160,- €) kann für freiwillig gesetzlich Versicherte zudem nicht abgezogen.
Ich gehe hier der Einfachheit halber mal von dem aktuellen Wert von ca. 19 % aus, wobei natürlich niemand seriös sagen kann, wo dieser Beitrag in 30 Jahren liegt. Damit bleiben in Summe noch ca. 174.000 € aus meiner bAV übrig.

Schauen wir uns das Ganze noch einmal übersichtlich an:

Kapital zu Rentenbeginn465.000 €
EkSt.– 202.428,12 €
19% Krankenkasse- und Pflegeversicherung– 88.350 €
Ergebnisca. 174.000 €
Gesamtrechnung für die bAV-Direktversicherung

Diesen Wert muss ich nun mit meinem privaten ETF-Sparplan vergleichen. Von dem Endkapital i.H.v. 232.000 € müssen wir noch die Steuern für die Gewinne abziehen. Nehmen wir an, in diesem Depot sind 50 % aufgelaufene Gewinne enthalten, müssen diese mit der Abgeltungssteuer i.H.v. aktuell 28 % versteuert werden. Da es sich aber um Aktienfonds handelt, können wir 30% Teilfreistellung berücksichtigen.
Außerdem gehe ich hier von einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aus, die ebenfalls auf 120 Monate berechnet wird – obwohl dies natürlich in der Praxis auch beliebig auf einen längeren Zeitraum gestreckt werden kann.
In Summe verbleibt ein Endkapital von ca. 187.000 €.

Kapital zu Rentenbeginn232.000 €
davon Gewinne (50%)116.000
30% Teilfreistellung (Aktienquote >= 51%)81.200
28% Abgeltungssteuer auf Gewinne– 22.736 €
Krankenkasse- und Pflegeversicherung-22.040 €
Ergebnisca. 187.224 €
Gesamtrechnung für den ETF-Sparplan

Wie man sieht ergibt sich ein kleiner Vorteil i.H.v. 13.000 € zugunsten des ETF-Sparplans.

Bemerkenswert ist, dass diese überschlagsmäßige Berechnung noch wesentliche Aspekte gänzlich ausklammert:

  1. die ca. 3-10 mal höheren Kosten des bAV-Sparens im Versicherungsmantel
  2. die nicht garantierten Überschüsse in der bAV – wie realistisch diese sind, muss in der aktuellen Nullzinswelt jeder für sich selbst einschätzen
  3. die Möglichkeit, Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu werden und damit für den ETF-Sparplan nur den Mindestbeitrag in der GKV zu bezahlen (auf die bAV hat dies keine Auswirkung!); eine interessante Analyse zur Krankenversicherung als Privatier findet sich auch im Frugalisten-Blog
  4. die Asset-Allokation des Versicherers
  5. die Volatilität des Aktienmarkts
  6. das Auf- und Ab des Lebens (Jobwechsel, Immobilienerwerb, schwere Krankheit, Tod, etc.)

Jetzt möchte der geneigte Leser einwenden, dass es ja noch Möglichkeit 2 gibt, die lebenslange Rente. Schauen wir uns diese nun etwas genauer an. Bei der lebenslangen Rente wird in der Regel ein sogenannter Rentenfaktor von der Versicherung garantiert, d.h. pro 10.000 € Vertragsguthaben wird z.B. ein Betrag von 25,- € bezahlt. Dies ist natürlich individuell für den jeweiligen Vertrag und die Versicherung und dieser kann auch deutlich niedriger ausfallen.

Nehmen wir aber dieses Beispiel auf. Bei unserem Endkapital i.H.v. 465.000 € ziehen wir 15% Puffer ab, da der Versicherer zum Ende der Ansparphase das Guthaben in sicherere Anlagen umschichten wird, die weniger Rendite bringen. Aus den verbleibenden 395.000 € erhalten wir dann eine monatliche Rente i.H.v. 987,50 € vor Steuern. Gehen wir von einem realistischen Steuersatz in der Rente i.H.v. 25 % aus und wiederum Beiträgen von 19 % für Krankenkasse und Pflegeversicherung, bleiben uns als Rentner netto ca. 600,- €. Setzen wir das in Relation zu unseren einbezahlten Beiträgen i.H.v. 568 € über 30 Jahre:

568 € * 12 * 30 Jahre / 600 € / 12 = 28,4 Jahre

D.h. unter diesen (günstigen) Annahmen habe ich nach 28,4 Jahren – d.h. mit über 90 Jahren – überhaupt erst meine einbezahlten Beiträge wieder raus. Danach sprechen wir erst über die zusätzliche Rendite!

Fazit: bAV oder ETF-Sparplan in der Gmbh?

Für mich sieht die bAV in dieser Konstellation nicht sonderlich attraktiv aus. Gemäß meinen Prinzipien pflege ich eine einfache und simple Geldanlage und das ist bei diesen komplexen Versicherungsprodukten schon einmal per se nicht gegeben. Was mir allerdings auch nicht klar war, ist dass der angebliche Steuervorteil überhaupt kein Vorteil ist!

Ich hoffe, ich konnte mit diesem Beitrag ein klein wenig Aufklärungsarbeit leisten. Ich freue mich über jegliches Feedback dazu. Wichtig ist aber auch: jeder bAV-Vertrag ist anders und die Situation individuell, so dass mein Fazit natürlich nicht auf jede bAV zutrifft. Außerdem gibt es viele verschiedene Varianten und Ausprägungen der bAV und ich habe diesen Vergleich nur anhand einer (hoffentlich gängigen) Variante gezeigt.

Wer tiefer in die Materie einsteigen bzw. sich von einer anderen Seite nähern möchte, dem empfehle ich den Blog-Beitrag von Hartmut Walz zu diesem Thema.

Wer das Ganze noch etwas genauer und unter Berücksichtigung der Kosten der bAV und des ETF-Sparplans nachvollziehen will, für den habe ich unter folgendem Link meine Berechnungen veröffentlicht:

Disclaimer: Meine kostenlosen und freien Recherchen stellen meine persönliche Meinung dar und sind in keinster Weise eine Anlageempfehlung. Sie werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, aber sie können trotzdem ganz oder teilweise falsch sein. Daher übernehme ich keinerlei Haftung für Anlageentscheidungen, die auf Basis der hier vermittelten Informationen getroffen werden. Des Weiteren erhebt diese Website keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
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15 Gedanken zu „bAV oder ETF-Sparplan für die eigene GmbH“

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    Der Vergleich mit einer Direktversicherung ist so ganz richtig. Die Direktversicherung ist aber GmbH-Gesellschafter völlig ungeeignet. Die Mittel fließen ja an die Versicherung und wir können nicht mehr darauf zugreifen.

    Die bessere bAV für GmbH-Alleingesellschafter ist die direkte Pensionszusage.

    Bei einer durch die GmbH finanzierte Pensionszusage bleibt das Kapital in der GmbH und die GmbH kann völlig frei über das Kapital verfügen. Die GmbH kann damit also ETFs kaufen oder auch als Darlehen an den Alleingesellschafter für den privaten Immobilienkauf vergeben.

    So kannst Du unversteuerte Gewinne in der GmbH investieren und behältst die freie Kapitalverwendung.

    Ich beschreibe die Funktionsweise der Pensionszusage in meinem Buch „Weniger Steuern & mehr Vermögen“. Wenn Du magst, schicke ich Dir das Buch gern zu 😉

    2
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      Servus Alexander,

      sehr cool, vielen Dank für Deinen wertvollen Kommentar!

      Klingt spannend, ich hatte mich mit der Direktzusage bisher nur am Rande beschäftigt, weil laut meinen Informationen sehr viele formelle Anforderungen nötig sind (und damit verbundene Risiken).
      Auch ging es hier in dem Artikel jetzt nicht speziell um die eigene Holding GmbH, da ist der Fall nochmal etwas anders gelagert.
      Ansonsten müsste man sich bei der Pensionszusage natürlich auch noch mit Insolvenzrisiken, Bewertungsabschlägen bei Verkauf, etc. beschäftigen.

      Da ich generell viel lese, kannst Du mir natürlich sehr gerne Dein Buch zukommen lassen, wenn Du möchtest 🙂

      Viele Grüße & schönes WE,
      Chris

  2. Avatar-Foto

    Hallo,

    danke für diesen informativen Artikel. Ein paar Zahlen kommen mir aber ein wenig komisch vor, deshalb habe ich es auch mal durchgerechnet.

    1. Ich verstehe das so, dass du die Rentenzahlung über zehn Jahre strecken möchtest. Das heißt jährlich 1/10 der Rente. Dies muss selbstverständlich auch bei der ESt und nicht nur bei der GKV berücksichtigt werden.
    2. Ich würde idR davon ausgehen, dass man in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist. Da man ansonsten eher privat versichert wäre. Damit erhält man den von dir oben angesprochene Freibetrag von 170€ monatlich. Außerdem sind Gewinne unter anderem aus Kapitalerträgen und Mieteinnahmen nicht mehr sozialabgabepflichtig.
    3. Krankenkassenbeiträge werden vom Bruttolohn berechnet (also vor der Einkommenssteuer).

    Damit ergibt sich folgende Rechnung:

    === bAV ===
    Kapital: 465.000
    Jährliche Bezugsleistung (für 10 Jahre): 465.000 / 10 = 46.500
    Berücksichtigung des Freibetrags: 46.500 – 170 * 12 = 44.460
    Abzug GKV: 44.460 – (44.460 * 19%) = 36.013
    Abzug ESt: 36.013 – 6.535 = 29.478
    Hinzurechnung der Freibeträge: 29.478 + (170 * 12) = 31.518

    Netto Rente pro Monat: 2.627
    Netto Rente pro Jahr: 31.518
    Netto Rente über 10 Jahre: 315.180

    === ETF-Sparplan ===
    Kapital: 232.000
    Jährliche Einnahmen aus Verkauf (für 10 Jahre): 232.000 / 10 = 23.200
    Abzug eigenes Kapital (50% laut Beispiel): 23.200 – (23.200 * 50%) = 11.600
    Abzug 30% Teilfreistellung (Aktienquote >= 51%): 11.600 – (11.600 * 30%) = 8.120
    Abzug Sparerpauschbetrag: 8.120 – 1.000 = 7.120
    Abzug GKV: –
    Abzug Abgeltungssteuer: 7.120 – (7.120 * 28%) = 5.126
    Hinzurechnung der Freibeträge: 5.126 + (23.200 * 50%) + (11.600 * 30%) + 1.000 = 21.206

    Netto Rente pro Monat: 1.767
    Netto Rente pro Jahr: 21.206
    Netto Rente über 10 Jahre: 212.060

    === Fazit ===
    Damit scheint sich die bAV im Vergleich zu einem privaten ETF-Depot zu rentieren. Allerdings ist idR eine Direktversicherung aufgrund der hohen Gebühren eine schlechte Wahl. Als GGF hat man allerdings viele andere Möglichkeiten eine bAV einzurichten.
    So oder so, am wichtigsten ist die Kalkulation laufender Kosten der bAV. Es mag in einigen Fällen sinnvoll sein, in anderen Fällen eben nicht. Bedenkt, dass der Steuervorteil der bAV groß sein sollte, da ihr an Flexibilität verliert und bei Tod auch ein Teil des Rentenkapitals verloren geht.

    Ansich könnte man eine weitere Berechnung für Ehepaare machen, bei dem der Partner weniger verdient. Dadurch würde die Steuerbelastung der bAV nochmals sinken. Sollte er mehr verdienen, steigt die Steuerbelastung der bAV allerdings 😀

    1
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      Servus Thomas,

      klasse, danke für Deinen Kommentar und dass Du Dich kritisch mit dem Artikel auseinander gesetzt hast!
      Bist Du vom Fach oder hast Du Dich auch aus Interesse damit beschäftigt :-)?

      1. Ist das tatsächlich so? Kannst Du mir dazu einen Link schicken? Meines Wissens ist das Strecken auf 120 Monate ja nur für die Sozialabgaben möglich, da z.B. die Fünftelregelung bei Direktversicherungen gerade nicht greift oder?
      2. Ja, da hast Du Recht, das ist vermutlich so, hatte ich im Artikel auch noch als möglichen Optimierungspunkt genannt.
      3. Korrekt, das werde ich im Artikel korrigieren.

      Viele Grüße,
      Chris

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        Haha, nein. Ich habe gerade selbst eine GmbH gegründet und recherchiere wie das mit der bAV funktioniert und ob es sinnvoll ist sowas einzurichten.

        @1. Mir war nicht bewusst, dass es hier eine spezielle Regel für Sozialabgaben gibt und habe es mit der ratierlichen Auszahlung (in bis zu 10 Jahresraten) von Pensionszusagen und Unterstützungskassen verwechselt. Dieser Auszahlungsplan lässt sich leider nicht auf eine Direktversicherung übertragen.
        Ich würde dann empfehlen, dass du die Verteilung der Sozialabgaben nicht vornimmst, denn der max. GKV Beitrag liegt aktuell bei etwa 11k pro Jahr. Damit sparst du dir etwa 77k an Sozialabgaben wenn du alles direkt in dem Ausschüttungsjahr versteuerst. Das Strecken ist schädlich, wenn sich dadurch nicht auch ein Steuervorteil ergibt.

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    Moin Moin!

    Vielen Dank erstmal für den interessanten Artikel. Ich bin gerade auf dem Weg aus der Festanstellung in die Selbstständigkeit (Wir haben eine GmbH und eine darübergesetzte Holding), und uns stellt sich nun auch die Frage, wie wir das mit der Altersvorsorge machen.
    Mein Plan war nun, die Gewinne nach Steuer in der GmbH zum Teil in ETFs zur Altersvorsorge anzulegen. Hier profitiert man von einem niedrigeren Steuersatz für die Gewinne aus ETFs und versteuert sie dann ja ebenso durch eine Gewinnausschüttung, wie du es hier vor der Anlage in ETFs machst.
    Das Ganze in der Holding, damit durch operatives Risiko nicht plötzlich das Vermögen in ETFs flöten geht.

    Wäre das nicht eine bessere Variante, als das Ganze privat zu machen?

    Freue mich auf deine Einschätzung!

    Liebe Grüße
    Lukas

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      Moin Lukas!

      vielen Dank für Deinen Kommentar!

      Wichtig: dies ist natürlich keine Beratung, nur meine persönliche Meinung und wie ich es machen würde.

      Prinzipiell würde ich folgende Punkte in die Überlegung mit einfließen lassen:
      – eine gemeinsame Holding macht nur in den wenigsten Fällen Sinn, da es ja um Deine Altersvorsorge geht
      – je nach Aktienanteil (z.B. > 51%) ist der effektive Steuersatz für ETFs in der GmbH ca. 6 Prozentpunkte niedriger
      – der eigentliche Vorteil entsteht bei Dir aber dadurch, dass Du Ausschüttungen aus Deiner operativen GmbH hast, die Du extrem gering versteuert an die Holding weiter gibst und davon profitierst, dass Du dort einen höheren Betrag investieren kannst, während Du privat zuerst die Steuer abgezogen bekommst und erst den Rest investieren kannst – insofern kann ein größeres Depot „für Dich arbeiten“
      – dem gegenüber stehen natürlich generell die höheren Strukturkosten einer GmbH und das Gebundensein an diese GmbH-Struktur (ein Verkauf/Auflösung der Holding löst dann sofort die komplette Steuer aus)

      Hast Du meinen anderen Artikel zu Lohnt sich eine Holding GmbH für ETF? gelesen? Darin beschreibe ich relativ genau Deinen Use-Case.
      Insofern kann Dein Ansatz aus meiner Sicht schon Sinn machen.

      Viele Grüße und alles Gute für Deine Selbstständigkeit,
      Chris

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    Hallo Chris,
    deinen Beitrag finde ich super, nur hast Du einen „kleinen“ Denkfehler gemacht, der großes Bewirkt! Du schreibst zu beginn:
    „Wenn meine GmbH nach Abzug der Gehälter und aller sonstigen Ausgaben einen fiktiven Umsatz von 100 Geldeinheiten macht, dann kann ich diese entweder als Gewinn ausschütten oder für meine Altersvorsorge verwenden. „. Als Gewinn ist Korrekt, aber Du kannst diesen Betrag nicht mehr in die bAV stecken! Die bAV ist bereits mit in den Gehältern Abgerechnet worden und zählt zu den Betriebsausgaben. Du musst als GGF ja auch selbst keine Beiträge einzahlen, wenn Du die bAV als reine Arbeitgeberfinanzierte bAV abschließt. Der Beitrag zur bAV ist auch Steuer und Sozialabgabenfrei, die Auszahlung wird dann später, mit der sogenannten nachgelagerten Besteuerung, versteuer. Bei einem Gehalt von 100.000 Euro und 6.000 Euro bAV kann eine mögliche bAV-Rente von 2.072 Euro Brutto entsprechen. Wenn Du sonst keine Einnahmen mehr hast werden darauf ca. 200 Euro Steuern u. ca. 400 Euro Sozialversicherung fällig. Es verbleiben Dir dann ca. 1.490 Euro. Einen einfachen Rechner findet man hier. https://portal.bav.gothaer.de/app/bav/logongot.do

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      Hi Peter,

      danke Dir, dass Du es im Detail nachvollzogen hast und kritisch hinterfragst!

      Die bAV ist bereits mit in den Gehältern Abgerechnet worden und zählt zu den Betriebsausgaben.

      Das ist richtig, aber macht doch für die Berechnung als GGF hier keinen großen Unterschied, oder?

      Nehmen wir Dein Beispiel mit den 100k€ brutto Gehalt plus 6k€ bAV: d.h. die GmbH muss 106k€ nach Abzug der Kosten einnehmen, damit Du 6k€ in die Altersvorsorge stecken kannst, die dann nachgelagert komplett versteuert wird.
      Alternativ zahlst Du Dir 100k€ brutto Gehalt und schüttest Dir 6k€ Gewinn aus, wovon Du dann ca. 3k€ netto (nach Abzug der Körperschafts- und Gewerbe- sowie der Kapitalertragssteuer) in ETFs investieren kannst (auch in diesem Fall muss die GmbH insgesamt 106k€ einnehmen). Für diese ETF musst Du dafür beim Verkauf nur den Gewinn versteuern und nicht die komplette „Rente“ wie oben im Artikel berechnet.

      Könntest Du vielleicht noch einmal genauer beschreiben, wo hier der Fehler liegt?

      Der Rechner ist sehr informativ, danke. Wenn ich da die Parameter (100k Gehalt, 564€ AG-Beitrag, freiw. KV) eingebe komme ich allerdings nur auf ca. 1,1k€ brutto/890€ netto Rente. Evtl. mache ich aber noch etwas falsch bei der Eingabe..

      Viele Grüße,
      Chris

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    Hey Chris,
    sehr cooler Artikel, ich habe ihn hoch- und runtergelesen und alles nachvollzogen. Sehr einleuchtend. Aber irgendwie hat mir mein Bauch gesagt, etwas stimmt da nicht. Ich hab ewig überlegt, bin jetzt aber darauf gekommen, was evtl. in der Rechnung nicht ganz korrekt ist – zumindest meine ich das. Wie siehst Du folgendes:

    Und zwar beim Thema bAV, wenn es um die Krankenversicherung geht: wenn wir privat versichert sind, wirkt sich das natürlich nicht aus. Wenn wir gesetzlich versichert sind, zieht hier die Beitragsbemessungsgrenze, dementsprechend werden die Ausgaben für die Krankenversicherung niemals bei 88k EUR liegt, sondern maximal bei ca. 11k. D.h. das Ergebnis der bAV läge demnach bei rd. 251.000 EUR.

    Das hätte ein positives Ergebnis zugunsten der bAV zur Folge von rund 64.000 EUR.

    Zweiter Punkt: es ist eine Einmalzahlung von 30% bei der bAV möglich: Ich würde mir jetzt zudem „nur“ 1/3 einmalig auszahlen lassen: 139,5k –> ca. 52k ESt. inkl. SZ –> 87,5k. Der Rest könnte verrentet werden. Auch eine Option.

    Habe ich einen Denkfehler? Freue mich über Deine Rückmeldung!

    Liebe Grüße
    Martin

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      Guten Morgen Martin,

      vielen Dank für Deinen Kommentar und vor allem dafür, dass Du meinen Beitrag im Detail durchdacht hast.
      Genau dafür ist mein Blog auch da, um gemeinsam Dinge im Detail zu challengen. Wirklich klasse!

      Bzgl. der Beitragsbemessungsgrenze:
      Die 465k € werden auf 120 Monate/10 Jahre gestreckt, d.h. 46.500 € pro Jahr. Hier sollte doch die Beitragsbemessungsgrenze i.H.v. aktuell 58k € p.a. keine Rolle spielen oder sehe ich das falsch?

      Ich habe z.B. hier auf Stiftung Warentest noch einen ganz interessanten Rechner gefunden und der spukt bei den gegebenen Parametern (unter Berücksichtigung des Freibetrags) ein Ergebnis von 717,84 € aus, d.h. 86.140 €.

      Zum zweiten Punkt: ja, das ist richtig, kommt aber vermutlich auf den Vertrag drauf an. Da ich nicht wusste wie verbreitet das ist und ich den Artikel nicht zu verwirrend machen wollte, habe ich diesen Fall bisher nicht berücksichtigt. Könnte man aber nochmal durchrechnen, ist bestimmt auch interessant!

      Viele Grüße & guten Wochenstart!
      Chris

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        Hey Chris,
        wirklich, ich liebe es, dass Du Dich mit den Themen genau so auseinandersetzt! Hab ich so noch nirgends gelesen (auch wenn ich da nicht zuuu „belesen“ bin).

        Ich glaube, ich habe bei mir auch einen Denkfehler entdeckt. Mir war nicht bewußt, dass hier eine „10-Jahres-Regel“ angewendet werden muss bzgl. der Sozialversicherungsbeiträge. Habe dazu auch nochmal recherchiert und gesehen, dass es einen Freibetrag von 164,50 EUR (für 2022) pro Monat gibt, zwar bei der Summe „relativ wenig“, aber dennoch wären es dann um die 706 EUR = 84k.

        Tatsächlich ist die 30%-ige Teilkapitalauszahlung gesetzlich machbar, hängt aber vom Vertrag ab. Ein Qualitätskriterium würde ich behaupten.

        Anders allerdings bei privat Versicherten, für die entfällt ja komplett diese Betrachtung, da die privaten Kassen ja einkommensunabhängig kalkulieren und der Beitrag so oder so gezahlt werden müsste. Insofern könnte die bAV eine gute Möglichkeit sein zur Deckung der späteren privaten Krankenversicherungsbeiträge, zumal beides ein Leben lang gezahlt wird und damit ist die Rechnung für privat Versicherte schon eine andere, oder?

        Und man muss natürlich auch bei (freiwillig) gesetzlich Versicherten berücksichtigen, dass die kalkulatorische Basis von 46.500 EUR für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für 10 Jahre noch durch andere Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen, gesetzl. Rentenanteile uvm.) ergänzt wird. Insofern könnte es dazu kommen, dass diese Einkünfte „sowieso“ besteuert und auch sozialversicherungsrechtlich belangt werden könnten, die Beitragsbemessungsgrenze von ca. 58k dann aber auch super schnell erreicht ist? So könnte der Sozialversicherungsbetrag weitaus geringer ausfallen?

        Ganz schön tricky, diese Kiste 😉 Ich neige auch eher dazu, wenn es zu komplex wird, lieber die einfachere Variante zu nutzen. Aufgrund der immensen staatlichen Förderung sagt mir aber mein Bauch doch irgendwie (und auch bei dem Ergebnis des Kapitals was dabei aufgebaut wird), dass es doch eigentlich lohnenswert sein müsste. Hmmm…

        Dir auch erstmal einen guten Wochenstart!

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    Ich dachte bei Auszahlungen berechnet sich die Steuer nach der Fünftelregelung – es wird also der ausgezahlte Betrag durch 5 geteilt und versteuert, danach wird die Steuerlast mit 5 multipliziert.

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      Hi Edward,

      vielen Dank für Deinen Kommentar!

      Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es tatsächlich so einfach ist.
      Die Fünftelregelung kann nach meinen Recherchen aktuell nicht angewendet werden, siehe z.B. hier oder hier.

      Aber ich bin natürlich kein Steuerberater und daher ohne Gewähr.
      Falls Du eine andere Quelle hast, lass es mich gerne wissen!

      Viele Grüße,
      Chris

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